Viele Unternehmen stehen durch Krisen, Inflation und den Krieg in der Ukraine vor großen Herausforderungen. Projekte werden verschoben oder können nicht wie geplant durchgeführt werden. Das führt zu Kündigungen oder Kurzarbeit.
Machen Sie das Beste aus der aktuellen Situation: Verbinden Sie die Zeit der Jobsuche oder der Kurzarbeit mit einer von der Agentur für Arbeit finanzierten Qualifizierung. So gehen Sie gestärkt aus der Krise hervor!
Wenn Sie Arbeitssuchend sind oder Kurzarbeitergeld beziehen, haben Sie Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. Lassen Sie sich Ihre GPM-Weiterbildung zum Certified Project Management Associate / IPMA Level D über einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur fördern. Decisio ist nach SGB III / AZAV zertifiziert und damit der geeignete Bildungsanbieter.
Sie müssen dafür ein Gespräch mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit führen. Hier finden Sie Ihre zuständige Arbeitsagentur. Schildern Sie Ihrem Ansprechpartner Ihr Interesse an einer geförderten Weiterbildung während der Kurzarbeit.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung, erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein.
Der Bildungsgutschein garantiert die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit.
Sie können nun bei einem Bildungsträger mit AZAV Zertifizierung - wie z.B. Decisio - eine Weiterbildung beginnen. Hier finden Sie das Kursangebot von Decisio im Kursnet, dem Schulungsportal der Arbeitsagentur:
Zusätzlich können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, wenn Sie Beschäftigte für eine Qualifizierungsmaßnahme freistellen und während dieser Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen.
Was muss ich konkret tun, damit meine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert wird?
"Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und bei positivem Ergebnis in der Regel ein Bildungsgutschein an die Beschäftigte oder den Beschäftigten ausgehändigt.
Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können die Beschäftigten den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger ihrer Wahl einlösen. Parallel dazu können Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, wenn sie Beschäftigte für eine Qualifizierungsmaßnahme freistellen und während dieser Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen.
Bei einem positiven Bescheid zahlt die Agentur für Arbeit den Zuschuss zum Arbeitsentgelt direkt an den Arbeitgeber aus."
Das vollständige Dokument finden Sie hier:
Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung